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Passverlust

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Die deutsche Botschaft in Lilongwe kann bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland oder einen vorläufigen Reisepass ausstellen.

Dazu beachten Sie bitte folgendes:

  • Bitte zeigen Sie den Passverlust/-diebstahl zunächst bei der lokalen malawischen Polizeibehörde an. Sie benötigen das Polizeiprotokoll für die Beantragung eines Ersatzreisedokumentes.
  • Als nächstes müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die Passstelle der Botschaft veranlassen. Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Formular und geben Sie es während Ihrer Vorsprache bei der Passstelle ab.

    Verlustanzeige Reisedokument PDF / 52 KB
  • Falls Sie in Malawi leben, muss ein neuer biometrischer Reisepass beantragt werden.
  • Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passverlusts/Passdiebstahls nur vorübergehend in Malawi aufhalten, wird die Passstelle Ihnen in der Regel einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
  • Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise nach Deutschland

Nach Passverlust oder Diebstahl und unter Vorlage des Polizeiprotokolls und 2 Fotos kann ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden, wenn er für die einmalige Rückreise nach Deutschland erforderlich ist. Die Ausstellung ist erst nach Feststellung der Identität (Personalausweis, Führerschein, Kopie Reisepass) – ggf. durch Einschaltung der zuständigen deutschen Passbehörde möglich. Die Gültigkeit des Reiseausweises beträgt maximal einen Monat.

Vorläufiger Reisepass

Kann der Reisepass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, bzw. erfolgt die Rückreise nach Deutschland über einen oder mehrere Drittstaaten, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass innerhalb von 1-2 Tagen ausgestellt und ausgehändigt werden kann. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden. Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass in solche Länder einreisen wollen, benötigen Sie zusätzlich ein Visum.

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