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Führungszeugnis
![Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis](/resource/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis aus Deutschland
Das Bundesjustizamt erteilt auch Deutschen im Ausland auf Antrag ein Führungszeugnis.
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache erteilt. Ausstellende Behörde ist das Bundeszentralregister (BZR). Das BZR wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn geführt.
Führungszeugnisse werden nicht von der Botschaft ausgestellt.
In Malawi werden polizeiliche Führungszeugnisse aus Deutschland beispielsweise von Immigration für den Antrag auf Erteilung einer TEP – Temporary Employment Permit – verlangt. Hier reicht ein „Privatführungszeugnis“ aus. Wählen Sie also im Formular die Option „Ich bitte um Übersendung an meine oben genannte private Anschrift“. Ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht notwendig, ebenso wenig ein Behördenführungszeugnis – achten Sie darauf, dass Sie diese Option nicht wählen, denn sonst wird das Zeugnis automatisch an die Botschaft geschickt, wo das Zeugnis dann nicht immer zugeordnet werden kann und eventuell zurückgeschickt wird.
Die Personendaten und die Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft notwendig. Bitte beachten Sie die Anwaltsliste auf der Internetseite der Botschaft Lilongwe. Dort finden Sie die Adressen von „Notary Publics“, bei denen Sie die Unterschrift auf dem Formular nach malawischem Recht beglaubigen lassen können.
Alle Informationen zum Verfahren, zur Bezahlung, Antragsformulare in deutscher und englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Personen, die sich noch in Deutschland befinden und die vorhaben, nach Malawi zu ziehen um hier zu arbeiten wird dringend empfohlen, das Führungszeugnis vor der Ausreise nach Malawi zu beantragen.