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Anwälte, Notare und andere Interessenvertreter

Adressbuch, © colourbox
1. Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
2. Allgemeine Informationen
Zwischen Malawi und Deutschland gibt es kein Rechtshilfeabkommen.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Malawi bildet das „Legal Education and Legal Practitioners Act“, welches die Grundlage für die Bildung der „Malawi Law Society“ bildet.
Malawis Rechtsanwälte praktizieren innerhalb der von der „Malawi Law Society“ geschaffenen Regeln. Diese Regeln sehen keine Zuständigkeitsbeschränkungen vor, da malawische Anwälte ein relativ weites Tätigkeitsspektrum abdecken.
In Malawi gibt es keinen Anwalts- oder Notarzwang. Allerdings ist bei bestimmten Beurkun-dungs- bzw. Beglaubigungsangelegenheiten (z. B. Vollmachten, Liegenschaftsangelegenheiten) die Beteiligung eines Notars vorgesehen. Ebenfalls ist in der malawischen Verfassung das Recht auf anwaltliche Vertretung verankert. Es steht einem Angeklagten jedoch frei, sich selbst ohne anwaltliche Unterstützung zu verteidigen. Bedürftige Personen, die anwaltliche Vertretung wünschen, diese aber nicht finanzieren können, können sich an das „Department of Legal Aid“ wenden, welches ggf. eine/n Pflichtverteidiger/in zur Verfügung stellt.
Die Mindestgebühren für Rechtsanwälte und Notare sind gesetzlich festgelegt. In der Praxis bedeutet dies, dass vor Beauftragung eines Anwalts über die Gebührenrechnung verhandelt werden sollte. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Malawi leistet in bestimmtem Umfang Prozesskostenhilfe durch das „Department of Legal Aid“. Zusätzlich zu den staatlichen Institutionen gibt es noch eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, welche bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Rechtsbeiständen oder durch die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten unterstützen (z. B. Society of the Advancement of Women). Außerdem wurde von der „Malawi Law Society“ ein „Legal Resource Centre“ in Blantyre gegründet, welches malawischen Bürgern freie Rechtsberatung anbietet.
3. Angaben zu Anwälten/Notaren
(Bitte beachten Sie: Die Korrespondenzsprache aller u. g. Anwälte ist Englisch. Es gibt in Malawi keine deutschsprachigen Anwälte.)
Likongwe & Company P.O. Box 30171 Tel.: +265 (0)887 006 243 | Fachrichtung / Specialist Areas: Real Property law; |
Jivason & Company P.O. Box 475 Tel.: +265 (0)884 995 226 E-Mail: gjkadzi@gmail.com | Fachrichtung / Specialist Areas: Legal Practitioner (general); |
Liberty Legal Consultants Blantyre Tel.: +265 (0)888 890 066 E-Mail: libertylegalc@gmail.com | Fachrichtung / Specialist Areas: Human Rights law; |
Phokoso & Company Lawyers Almira Complex Tel.: +265 (0)881 243 590 E-Mail: phokosoandcompany@gmail.com | Fachrichtung / Specialist Areas: Tax law; |
3.1 Zusätzliche Adressen (Rechtsanwaltskammer, NGO)
Malawi Law Society
Delamere House, Right Wing 2nd Floor
P.O. Box 1712
Blantyre
Tel.: +265 (0)211 821 043
E-Mail: info@malawilawsociety.net
Website: https://malawilawsociety.net
Department of Legal Aid
Representation in Civil and Criminal Cases
Lilongwe Office:
P.O. Box 675
Lilongwe
Tel.: +265 (0)995 641 821
E-Mail: infor@legalaidbureau.org
bmwenifumbo@legalaidbureau.org
Blantyre Office:
P.O. Box 569
Blantyre
Tel.: +265 (0)884 047 863
+265 (0)995 319 784
E-Mail: leahmasowa@gmail.com