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Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 30.10.2024
(Unverändert gültig seit: 30.10.2024)

Letzte Änderungen:
Gesundheit - Impfschutz; Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist derzeit ruhig. In den größeren Städten kann es jedoch zu Protestdemonstrationen kommen, da sich die soziale Lage aufgrund der schnell ansteigenden Inflation deutlich verschlechtert.

Zudem besteht in Malawi aufgrund der Anwesenheit terroristischer Gruppierungen in Nachbarländern grundsätzlich die Gefahr terroristischer Anschläge. Neben Regierungsgebäuden zählen dabei Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel wie Kleinbusse, Fähren und Flughäfen sowie andere stark frequentierte Einrichtungen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung. Auch Ansammlungen und Einrichtungen mit kirchlichem Hintergrund sind einer grundsätzlichen Gefährdung durch terroristische Gruppierungen ausgesetzt.

  • Meiden Sie daher nach Möglichkeit stark besuchte Orte und Menschenansammlungen.
  • Bleiben Sie gegenüber ungewöhnlichen Ereignissen wachsam und melden Sie verdächtige Vorgänge unbedingt den Sicherheitskräften.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich nicht sehr hoch. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit Gewaltanwendung, kommen jedoch immer wieder vor. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee.

Auch die Gefahr bewaffneten Fahrzeugraubs („car jackings“) besteht weiterhin. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen.

  • Seien Sie besonders umsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
  • Halten Sie Fenster und Türen an Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Malawi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das tropische Klima ist wegen großer Nord-Süd-Ausdehnung des Landes und starker Höhenunterschiede differenziert.

In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

In den Monaten Februar/März können vereinzelt Zyklone verheerende Auswirkungen auf die gesamte Infrastruktur des Landes haben.

  • Informieren Sie sich über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land geplant sind.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Malawi ist, abseits der wenigen größeren Tourismusdestinationen, ein schlecht erschlossenes Land ohne gut ausgebaute Infrastruktur.

Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, allerdings privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Es herrscht Linksverkehr. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen bergen erhöhte Unfall- und Überfallrisiken. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sind aufgrund der teils aggressiven streunenden Hunde und der von ihnen ausgehenden Tollwutgefahr gefährlich.

Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung, und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Die wenigen Teerstraßen sind in vielen Teilen mit Schlaglöchern durchsetzt oder zu den Seitenrändern hin stark ausgefranst, sodass teilweise nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Sie dienen zudem fast überall als Wege für Karawanen von Menschen, die mangels Geh- oder Radwegen die Straße benutzen.

Im Straßenbild Malawis ist die Beförderung als Anhalter zwar normal, aber das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups ist extrem gefährlich; es kommt häufig zu schwersten Unfällen.

  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv und nicht als Anhalter.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten.
  • Verzichten Sie auf Spaziergänge abends und nachts.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, wird vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten erwartet, dass sich auch Ausländer den lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung anpassen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Wickelröcke („chitenje“) und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und in Einzelfällen schon Auslöser für Beschimpfungen und Übergriffe auf Frauen gewesen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen Rucksacktouristen häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe.

Malawi hat die Gesetze in Bezug auf Wilderei, Handel und Ausfuhr von Wildtierprodukten stark verschärft und sich dem Kampf gegen den Handel mit Wildtieren verschrieben. Es drohen hohe Strafen, wenn bei der Ausreise verbotene Produkte entdeckt werden und keine Ausfuhrerlaubnis vorgelegt werden kann.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Malawi Kwacha (MWK). Der Umtausch von EUR in Landeswährung sollte nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten illegal sind und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden grundsätzlich von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, gelegentlich jedoch mit einem Aufschlag von ca. 3-6% und, aufgrund technischer Probleme, ohne Erfolgsgarantie. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Debitkarte (Girocard) Bargeld abgehoben werden, jedoch üblicherweise nur im Gegenwert von ca. 80 bis 120 EUR, abhängig davon, ob die derzeit höchste Banknote (5.000 MWK) ausgegeben wird.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malawis sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.

Reisende müssen sich stets ausweisen können. Dazu sollten je eine Kopie des Reisepasses und der Datenseite mit gültiger malawischer Aufenthaltsgenehmigung/Einreisestempel (die Gültigkeitsdauer muss anhand des Einreisestempels erkenntlich sein) stets mitgeführt werden. Der Nachweis des legalen Aufenthalts in Malawi wird regelmäßig bei den auf allen Überlandstraßen errichteten Straßensperren mit Polizeikontrollen („road blocks“) verlangt. Wird der Nachweis nicht erbracht, können sich Strafzahlungen ergeben. Der Reisepass selbst sollte bei Überlandfahrten mitgeführt, aber nach Möglichkeit sicher verwahrt werden, um die Gefahr von Verlust oder Diebstahl zu vermindern.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum vor der Einreise nach Malawi.

  • Bitte prüfen Sie direkt nach der Einreise, welche Aufenthaltsdauer in den Einreisestempel Ihres Passes eingetragen worden ist und beantragen Sie rechtzeitig innerhalb des vermerkten Zeitraumes eine Verlängerung des Aufenthalts, um Gebühren bei Überziehung des Gültigkeitszeitraumes („Overstay“) zu vermeiden.

Minderjährige

Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene und unterschriftsbeglaubigte Reisegenehmigung in englischer Sprache bei sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Reisende dürfen bei der Ausreise MWK im Gegenwert von bis zu 5.000 USD pro Person mit sich führen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren nach Malawi ist eine Einfuhrerlaubnis erforderlich, die direkt beim Department of Animal Health and Industry beantragt werden kann. Department of Animal Health and Industry, Ministry of Agriculture and Food Security, P.O. Box 2096, Lilongwe, Tel. + 265 (0) 1 750 455, + 265 (0) 1 754 073 / +265 (0) 8 859 328 / +265 (0) 9 667 499).

Führen Sie auch einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei vorherigem Transit oder Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet innerhalb von sechs Tagen vor Einreise nach Malawi ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Personen ab 65 Jahren, die über ein Gelbfiebergebiet einreisen, sich dort maximal 12 Stunden im Transitbereich aufhalten und den Bereich nicht verlassen, müssen keine Gelbfieberimpfung vorlegen.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Malawi ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Lilongwe und Blantyre fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis und lymphatische Filariosen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die afrikanische Schlafkrankheit wird von den tagaktiven Tsetsefliegen übertragen. Ein besonderes Risiko besteht im Distrikt Rumphi in der Northern Region, den Distrikten Kasungu, Ntchisi und Nhotakota in der Central Region und den Distrikten Mangochi, Machinga, Chikwawa und Mulanje in der Southern Region. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Tsetsefliegen und Zecken, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Malawi wurde Poliomyelitis (WPV1, cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Malawi besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.

HIV-Infektionen oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Tollwut kann darüber hinaus auch durch Fledermäuse übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, einer Fledermaus oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur begrenzt und Immunglobuline gar nicht im Land verfügbar sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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