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Reisepässe für deutsche Staatsangehörige
Aktuelles
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Allgemeines
Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Passanträge sind unter persönlicher Vorsprache – bei Minderjährigen zusätzlich auch beider Elternteile bzw. des sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - bei der Botschaft zu stellen. Lebt ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Malawi, kann dieser vor einer geeigneten Stelle (Bürgerbüro in Deutschland, deutsche Auslandsvertretung im Ausland) eine entsprechende Zustimmungserklärung unterzeichnen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Merkblätter und Anträge
Bearbeitungsdauer
ePässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung bis zu sechs Wochen. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen.
Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig. Die Botschaft Lilongwe stellt keine Personalausweise aus. Sollten Sie in Malawi wohnhaft sein und dennoch beabsichtigen, einen elektronischen Personalausweis zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Pretoria.
Einreise Minderjähriger nach Südafrika
Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise seit 01.06.2015 eine internationale Geburtsurkunde vorweisen. Sofern das Geburtsland keine internationalen Geburtsurkunden ausstellt, muss eine nationale Geburtsurkunde sowie eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache vorgelegt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Deutschen Vertretungen Südafrika.
Weitere Informationen
Die deutsche Botschaft in Lilongwe kann bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland oder einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Gebühren von Reisepässen.
Am 1. März 2017 wird die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.