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Schengen-Visa (kurzer Aufenthalt von maximal 90 Tagen)

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Für kurzfristigen Aufenthalt (bis maximal 90 Tage, z. B. Tourismus, Besuchs- oder Geschäftsreisen)

Visaetikett
Schengen Visum © Auswärtiges Amt

Wenn Sie einen Kurzaufenthalt (z. B. Geschäfts- oder Besuchsreise) planen, ist ein Antrag auf die Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich, welches zu einem kurzen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tage berechtigt und im gesamten Schengen-Raum gültig ist.
Informationen zum Schengener Übereinkommen

Für Antragsteller aus Malawi mit Hauptreiseziel Deutschland ist die norwegische Botschaft in Pretoria für die Bearbeitung zuständig.

Antragstellung erfolgt über den Visa-Service-Provider VFS Global. Informationen zur Visumbeantragung finden Sie auf deren Webseite

Das Visumannahmecenter von VFS Global in Lilongwe wurde zum 01.09.2025 wieder geöffnet.
Die neue Adresse lautet:

CDL Building
Masuku Road
Lilongwe

Hinweis: Entgegen den Informationen auf der Webseite der norwegischen Botschaft in Pretoria können die deutschen Botschaften in Lilongwe und Lusaka keine Schengen Visa für malawische Staatsangehörige ausstellen.

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