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Schengen-Visa (kurzer Aufenthalt von maximal 90 Tagen)
Für kurzfristigen Aufenthalt (bis maximal 90 Tage, z. B. Tourismus, Besuchs- oder Geschäftsreisen)

Wenn Sie einen Kurzaufenthalt (z. B. Geschäfts- oder Besuchsreise) planen, ist ein Antrag auf die Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich, welches zu einem kurzen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tage berechtigt und im gesamten Schengen-Raum gültig ist.
Informationen zum Schengener Übereinkommen
Für Antragsteller aus Malawi mit Hauptreiseziel Deutschland ist die norwegische Botschaft in Pretoria für die Bearbeitung zuständig.
Da das Visumannahmecenter VFS Global in Lilongwe seit 24.03.2025 bis auf weiteres geschlossen ist, können malawische Staatsangehörige Anträge auf Schengen-Visa bei VFS Global in Pretoria oder Kapstadt stellen. Dies ist derzeit die einzige Möglichkeit der Visumsbeantragung.
Hinweis: Entgegen den Informationen auf der Webseite der norwegischen Botschaft in Pretoria können die deutschen Botschaften in Lilongwe und Lusaka keine Schengen Visa für malawische Staatsangehörige ausstellen.