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Bescheinigungen/Beglaubigungen
Siegel, © Deutsche Botschaft
Wenn Sie Rechtsgeschäfte in Deutschland tätigen, benötigen Sie u.U. eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift, von Kopien oder Übersetzungen oder müssen ausländische Urkunden als Nachweise in Deutschland verwenden.
Für manche Rechtsgeschäfte reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus, es kann eine sog. Beurkundung notwendig werden. Für die meisten Beurkundungen werden Sie sich an einen deutschen Notar wenden müssen, da nicht jeder Botschaftsmitarbeiter zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigt ist. Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Unterschriftsbeglaubigungen
Viele Rechtsgeschäfte und Anträge müssen deutschen Behörden mit beglaubigter Unterschrift vorgelegt werden. Durch die Beglaubigung der Unterschrift bestätigt der Urkundesbeamte, dass die unterzeichnende Person persönlich die Unterschrift geleistet hat und sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausgewiesen hat.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie daher persönlich während der Öffnungszeiten der Konsularstelle bei der Botschaft vorsprechen, eine Terminbuchung ist in der Regel nicht notwendig. Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument (bitte erst in Gegenwart des Konsularbeamten am Schalter unterschreiben!) und Ihren gültigen Reisepass mit. Die vorgeschriebene Gebühr ist abhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts und beträgt zwischen 20 und 250 Euro. Wenn Sie z.B. eine Genehmigungserklärung in einer Grundstückangelegenheit unterzeichnen, wird die Gebühr in Abhängigkeit vom Wert des Grundstücks berechnet. Diesen Wert müssen Sie in geeigneter Form nachweisen, ansonsten kann es sein, dass Ihnen die Maximalgebühr berechnet wird. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns gerne vorab, bevor Sie zur Botschaft kommen.
Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in malawische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Beglaubigungen
Beglaubigte Kopien ersetzen das Original im Rechtsverkehr, d.h. Sie können die Originale sicher verwahren und stattdessen beglaubigte Kopien verwenden. Für die Beglaubigung legen Sie bitte das jeweilige Original mit einer gut lesbaren Fotokopie während der Öffnungszeiten der Konsularstelle vor. Kopien von Dokumenten, die nicht als Urkunde bzw. Original erkennbar sind, d.h. einen Originalstempel oder eine Unterschrift tragen, können nicht beglaubigt werden.
Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in malawische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Bestätigungen von Übersetzungen
Die Botschaft kann in keinem Fall Übersetzungen für Sie anfertigen, es ist aber u.U. möglich, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen einfacher deutscher oder englischer Dokumente, die in Malawi oder Deutschland verwendet werden sollen, zu bestätigen – z.B. Führungszeugnisse, Personenstandsurkunden. Die Bestätigung sonstiger Übersetzungen ist nicht möglich, bitte wenden Sie sich hierzu an einen anerkannten bzw. vereidigten Übersetzer.
Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in malawische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Lebensbescheinigungen
Bei der Lebensbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, dass die in der Lebensbescheinigung genannte Person persönlich bei der Botschaft vorgesprochen hat. Sie dient der Rentenbehörde als Nachweis, dass der Rentenempfänger am Leben ist.
Eine Lebensbescheinigung kann nur an Personen ausgestellt werden, die persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Reispass) bei der Botschaft vorsprechen. In der Regel wird jährlich eine Lebensbescheinigung von den deutschen Rentenversicherungen verlangt. Lebensbescheinigungen, die für gesetzliche Rententräger in Deutschland oder Wiedergutmachtungszwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.
Für andere Zwecke wird eine Gebühr von mindestens 30 Euro berechnet. Die Gebühr wird zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft in malawische Kwacha umgerechnet, die Botschaft kann weder Euro noch andere Währungen in bar annehmen.
Apostille für malawische Urkunden
Deutschland und Malawi haben beide das Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 gezeichnet. Eine Legalisation malawischer Urkunden durch die Botschaft ist demnach nicht möglich, da die Legalisation durch das sogenannte Apostilleverfahren ersetzt wurde.
Apostillen werden durch die zuständige malawische Behörde erteilt:
Registrar General
P.O.Box 100
Blantyre
Tel: +265 (0)1 824668 / 824335 / 824394
Email: rgmw@registrargeneral.gov.mw