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Europawahl 2024 - Informationen zu Wahlunterlagen

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EU-Fahne | Verwendung weltweit, © chromorange

19.02.2024 - Artikel

Auch im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland statt.

Auch im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Sie müssten sich dazu vorher in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag; zuständig ist die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Sie erhalten daraufhin Briefwahlunterlagen zugesandt.

Das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de ) und können dort direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EuWO müssen die ausgefüllten Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, d. h. bis Sonntag den 19. Mai 2024, der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland im Original vorliegen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb mit Blick auf die nachfolgenden Hin- und Rücksendungen der Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig von den Auslandsdeutschen (besonders aus dem außereuropäischen Ausland) an die zuständige Gemeindebehörde in Deutschland geschickt werden. Die Verantwortung für rechtzeitige Absendung und Eingang trägt der/die Wahlberechtigte.

Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen Sie auch so zeitig erreichen, dass Sie sie auch noch fristgerecht zurücksenden können, bietet Ihnen die Botschaft die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen angeben können, dass das Wahlamt diese an die Botschaft senden soll. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland kann voraussichtlich ab dem 48. Tag vor der Wahl, d. h. ab Montag, 22. April 2024, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und können die Stimmzettel gedruckt werden. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter nach diesem Tag, voraussichtlich etwa sechs Wochen vor der Wahl rechnen.

Das Verfahren ist dann in diesem Fall folgendermaßen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Vorname, Name
Wahlunterlagen
c/o Auswärtiges Amt / Botschaft Lilongwe
Kurstraße 36
10117 Berlin

Darauf müssen Sie bitte ihr Wahlamt unbedingt hinweisen, wenn Sie die Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten. Sie können die Wahlunterlagen dann nach Eingang persönlich unter Vorlage von Reisepass/ID bei der Botschaft abholen.

Wenn wir Sie benachrichtigen sollen, dass die Unterlagen angekommen sind, müssten Sie der Botschaft bitte per Email unter info@lilongwe.diplo.de mitteilen, dass Sie den Versand über den Kurierweg gewählt haben. Sie können sich die Unterlagen selbstverständlich auch an Ihre private Postadresse senden lassen.

Die Rücksendung der Wahlumschläge kann ebenfalls über den amtlichen Kurierweg der Botschaft erfolgen. Hierfür müssen die Wahlumschläge bis spätestens Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 12 Uhr bei der Botschaft abgegeben werden. Wahlunterlagen, die nach diesem Datum bei der Botschaft eingehen, können aufgrund der Kurierlaufzeiten nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Abgabe der Briefwahlunterlagen werden wir Sie bitten, eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben, die besagt, dass Ihnen bekannt ist, dass „bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen und eine Nachverfolgung nicht möglich ist.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Deutschen Botschaft Lilongwe

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