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Schengen-Visa

02.02.2022 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum (z.B. Geschäfts- und Besuchsreisen).

Wenn Sie einen Kurzaufenthalt planen, ist ein Antrag auf die Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich. Dieses berechtigt nicht nur zur Einreise nach Deutschland, sondern in das gesamte Schengen-Gebiet.

Die norwegische Botschaft in Lilongwe ist für die Bearbeitung von Schengenvisa unter anderem für Antragsteller aus Malawi mit Hauptreiseziel Deutschland zuständig. Die Zuständigkeit der norwegischen Botschaft beschränkt sich dabei auf Visa für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage, z.B. Geschäfts- und Besuchsreisen, die im gesamten Schengen-Gebiet Gültigkeit haben.

Anträge für ein Schengen-Visum werden aktuell an die norwegische Botschaft in Pretoria/Südafrika zur Bearbeitung weitergeleitet. Hierdurch entstehen längere Bearbeitungszeiten von 2-4 Tagen sowie zusätzliche Postgebühren in Höhe von 23 Euro. Es wird angeraten, den Antrag auf ein Visum mindestens vier Wochen vor Beginn der Reise einzureichen.

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