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Schengen-Visa
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum (z.B. Geschäfts- und Besuchsreisen).
Wenn Sie einen Kurzaufenthalt planen, ist ein Antrag auf die Erteilung eines Schengen-Visums erforderlich. Dieses berechtigt nicht nur zur Einreise nach Deutschland, sondern in das gesamte Schengen-Gebiet.
Die norwegische Botschaft in Lilongwe ist für die Bearbeitung von Schengenvisa für Antragsteller aus Malawi zuständig. Die Zuständigkeit der norwegischen Botschaft beschränkt sich auf Schengenvisa (Visa für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage, z.B. Geschäfts- und Besuchsreisen).