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Bundestagswahl 2025
Wahl, © Colourbox
Die Bundestagswahl steht bevor.
Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage verloren hat, wurde der Tag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BT-Wahl) vom Bundespräsidenten mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 auf den 23. Februar 2025 festgesetzt.
Sie leben dauerhaft im Ausland? Auch Sie können wählen – per Briefwahl! ✉️
Melden Sie sich rechtzeitig an, um Ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Zur Benutzung des amtlichen Kurierwegs der Deutschen Botschaft Lilongwe weisen wir auf folgendes hin:
Die Auslandsvertretungen bieten grundsätzlich die Nutzung des amtlichen Kurierweges für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern in Deutschland in das Ausland an. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen (per Mail an info@lilongwe.diplo.de).
Bitte bedenken Sie, dass für den Kurierweg von der Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin bis zur Botschaft Lilongwe mit einer Postlaufzeit von 1-2 Wochen zu rechnen ist (hinzu kommt die innerdeutsche Postlaufzeit vom zuständigen Wahlamt bis zur Kurierstelle des AA!).
Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen der oder des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird durch die Wahlämter in einem weiteren Briefumschlag und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert an folgende Adresse versendet:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Lilongwe
Kurstraße 36
10117 Berlin
Darauf müssen Sie Ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die Deutsche Botschaft Lilongwe weitergeleitet.
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen übernehmen bei der Mitbenutzung des Kurierwegs keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich.
In der Auslandsvertretung müssen Sie grundsätzlich die Unterlagen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abholen.
Für die Rücksendung Ihres Wahlbriefs kann die Kurierwegbenutzung genutzt werden. Allerdings muss der Wahlbriefs hierfür bis spätestens 07. Februar 2025, 08:00 Uhr an der Rezeption der Botschaft vorliegen. Eine Frankierung des Wahlbriefs ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Kommerzielle Expresspostdienste oder der Luftpostversand stellen unter diesen Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen dar als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs. Die Entscheidung und Verantwortung obliegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person. Entstandene Versandkosten werden nicht erstattet.
Weitere Informationen
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Bekanntmachung für Deutsche