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Landsleutebrief Wahlen (Kuriermitbenutzung)

Stimmzettel in die Wahlurne, © Colourbox.de
Liebe Landsleute,
am 26. September 2021 ist Bundestagswahl.
Auch im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Unter diesem Link Bundeswahlleiter erhalten Sie bei Bedarf weitere Auskunft.
Sollten Sie an der Wahl teilnehmen wollen, müssten Sie sich vorher in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag; zuständig ist die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Sie erhalten daraufhin Briefwahlunterlagen zugesandt. Das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters (s.o.) und können dort direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Bundeswahlordnung müssen die ausgefüllten Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, d.h. bis Sonntag, den 5. September 2021, der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, diese baldmöglich zu beantragen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich nach dem 3. August 2021 erfolgen.
Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen Sie auch so zeitig erreichen, dass Sie sie auch noch fristgerecht zurücksenden können, bietet Ihnen die Botschaft die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen angeben können, dass das Wahlamt diese an die Botschaft senden soll (bei Punkt 12 des Antragsformulars kreuzen Sie die zweite Option an).
Das Verfahren ist dann in diesem Fall folgendermaßen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Vorname, Name
Wahlunterlagen
c/o Auswärtiges Amt / Botschaft Lilongwe
Kurstraße 36
10117 Berlin
Darauf müssen Sie bitte ihr Wahlamt unbedingt hinweisen, wenn Sie die Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten. Sie können die Wahlunterlagen dann nach Eingang persönlich unter Vorlage von Reisepass/ID bei der Botschaft abholen. Wenn wir Sie benachrichtigen sollen, dass die Unterlagen angekommen sind, müssten Sie der Botschaft bitte per Email unter info@lilongwe.diplo.de mitteilen, dass Sie den Versand über den Kurierweg gewählt haben. Sie können sich die Unterlagen selbstverständlich auch an Ihre private Postadresse senden lassen.
Die Rücksendung der Wahlumschläge kann ebenfalls über den amtlichen Kurierweg der Botschaft erfolgen. Hierfür müssen die Wahlumschläge bis spätestens Mittwoch, den 8. September 2021 um 12 Uhr bei der Botschaft abgegeben werden. Wahlunterlagen, die nach diesem Datum bei der Botschaft eingehen, können aufgrund der Kurierlaufzeiten nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Abgabe der Briefwahlunterlagen werden wir Sie bitten, eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben, die besagt, dass Ihnen bekannt ist, dass „bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen und eine Nachverfolgung nicht möglich ist“.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Deutschen Botschaft Lilongwe